Richtlinie zum Datenschutzschild
WICHTIGE PUNKTE DER RICHTLINIE
Atkore ist sich bewusst, dass der EWR und das Vereinigte Königreich strenge Schutzmaßnahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten eingeführt haben, einschließlich der Anforderungen, einen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten zu gewährleisten, die nach außerhalb des EWR und des Vereinigten Königreichs übertragen werden.
Atkore hat sich für eine Selbstzertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild-Rahmenwerk entschieden, das vom US-Handelsministerium verwaltet wird („Datenschutzschild“).
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Atkore, einschließlich Voll- und Teilzeitbeschäftigten-, Gehalts- und Lohnempfängern, gewerkschaftlich organisierten und nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Führungskräften („Mitarbeiter“), den Mitgliedern des Vorstands („Vorstandsmitglieder“) sowie für alle anderen Einrichtungen oder Personen, über die das Unternehmen personenbezogene Daten sammelt.
Diese Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzbestimmungen für die Website unter www.atkore.com/privacy
Atkore verarbeitet personenbezogene Daten nur in einer Weise, die mit dem Zweck, für den wir sie gesammelt haben, vereinbar ist, oder für Zwecke, die der Betroffene später genehmigt hat. Bei der Erfassung sensibler personenbezogener Daten holt das Unternehmen alle erforderlichen Zustimmungen ein, die gesetzlich oder im Rahmen des Datenschutzschildes erforderlich sind; dies gilt auch, wenn das Unternehmen sensible personenbezogene Daten an Dritte weitergibt oder bevor das Unternehmen sensible personenbezogene Daten für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie erfasst oder später genehmigt wurden.
Atkore ergreift angemessene und geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten gemäß des Datenschutzschilds vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.
ABSICHT
Diese Richtlinie zum Datenschutzschild („Richtlinie“) beschreibt, wie die Atkore International Group Inc. und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen („Atkore“ oder das „Unternehmen“) bestimmte personenbezogene Daten, die sich auf alle Arten von Betroffenen beziehen und zwischen den USA und dem Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder dem Vereinigten Königreich übermittelt werden können („personenbezogene Daten“), erheben, verwenden und weitergeben.
Atkore ist sich bewusst, dass der EWR und das Vereinigte Königreich strenge Schutzmaßnahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten eingeführt haben, einschließlich der Anforderungen, einen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten zu gewährleisten, die nach außerhalb des EWR und des Vereinigten Königreichs übertragen werden. Um einen angemessenen Schutz für bestimmte personenbezogene Daten von Firmenkunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Bewerbern und Mitarbeitern zu gewährleisten, die aus dem EWR oder dem Vereinigten Königreich in die USA gelangen, hat sich Atkore für eine Selbstzertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild-Rahmenwerk entschieden, das vom US-Handelsministerium verwaltet wird („Datenschutzschild“). Atkore hält sich an die Datenschutzschild-Grundsätze bezüglich Information, Wahlfreiheit, Verantwortlichkeit für die Weitergabe, Sicherheit, Datenintegrität und Zweckbindung, Zugriff sowie Abhilfe, Durchsetzung und Haftung.
UMFANG
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Atkore, einschließlich Voll- und Teilzeitbeschäftigten-, Gehalts- und Lohnempfängern, gewerkschaftlich organisierten und nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern, leitenden Angestellten und Führungskräften („Mitarbeiter“), den Mitgliedern des Vorstands („Vorstandsmitglieder“) sowie für alle anderen Einrichtungen oder Personen, über die das Unternehmen personenbezogene Daten sammelt. Diese Richtlinie ergänzt unsere Website-Datenschutzbestimmungen, die unter www.atkore.com/privacy zu finden sind. Sofern in dieser Richtlinie nicht ausdrücklich definiert, haben die Begriffe in dieser Richtlinie dieselbe Bedeutung wie in der Website-Datenschutzrichtlinie.
Um die Einhaltung des Datenschutzschilds durchzusetzen, unterliegt Atkore den Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen der US Federal Trade Commission. Weitere Informationen zum Datenschutzschild finden Sie auf der Website des US-Handelsministeriums zum Datenschutzschild unter: https://www.privacyshield.gov.
RICHTLINIE UND VERFAHREN
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Unsere Website-Datenschutzbestimmungen beschreiben die Kategorien personenbezogener Daten, die wir in den USA im Zusammenhang mit den von unseren Websites gesammelten Daten erhalten können. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir auf unseren Websites gesammelt haben, zu folgenden Zwecken: Kundendienst, Auftragsabwicklung und -erfüllung, Website-Analyse, Weitergabe an Händler oder Vertreter, analytische Zwecke (z. B. zur Entwicklung und Verbesserung unserer Produkte), Weitergabe in Verbindung mit einer Unternehmensfusion, -übernahme oder -veräußerung, zum Schutz unserer Rechte oder unseres Eigentums oder zur Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften, Gerichtsbeschlüssen oder anderen rechtlichen Verfahren.
Das Unternehmen sammelt zum Zweck des Personalmanagements und der Gehaltsabrechnung außerdem personenbezogene Daten über aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, einschließlich sensibler personenbezogener Daten. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten für die Personalabteilung ist erforderlich, um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, das Gehalt des Mitarbeiters oder andere mit der Gehaltsabrechnung zusammenhängende Vorgänge zu bearbeiten, unsere arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, unsere Rechte zu schützen und Gesetzen oder Verordnungen, Gerichtsbeschlüssen oder anderen rechtlichen Verfahren nachzukommen.
Atkore verarbeitet personenbezogene Daten nur in einer Weise, die mit dem Zweck, für den wir sie gesammelt haben, vereinbar ist, oder für Zwecke, die der Betroffene später genehmigt hat. Bei der Erfassung sensibler personenbezogener Daten holt das Unternehmen alle erforderlichen Zustimmungen ein, die gesetzlich oder im Rahmen des Datenschutzschildes erforderlich sind; dies gilt auch, wenn das Unternehmen sensible personenbezogene Daten an Dritte weitergibt oder bevor das Unternehmen sensible personenbezogene Daten für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie erfasst oder später genehmigt wurden. Atkore wendet angemessene Verfahren an, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten für den beabsichtigten Zweck zuverlässig, richtig, vollständig und aktuell sind.
Datenübermittlung an Dritte
Drittparteien oder Diensteanbieter: Wir können personenbezogene Daten an unsere externen Drittparteien oder Diensteanbieter übertragen, die in unserem Auftrag Aufgaben übernehmen, einschließlich der Gehaltsabrechnung und der Verwaltung von Personaldaten. Wo es das Datenschutzschild verlangt, schließen wir schriftliche Vereinbarungen mit diesen Drittparteien und Diensteanbietern ab, die sie dazu verpflichten, das gleiche Schutzniveau zu bieten, das das Datenschutzschild verlangt, und ihre Nutzung der Daten auf die angegebenen, in unserem Namen erbrachten Dienstleistungen zu beschränken. Wir ergreifen angemessene und geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Drittparteien und Diensteanbieter personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzschild-Verpflichtungen verarbeiten, und um jegliche unbefugte Verarbeitung zu stoppen und zu beheben. Unter bestimmten Umständen können wir für die Handlungen unserer Drittparteien oder Diensteanbieter, die in unserem Namen Dienstleistungen erbringen, für deren Umgang mit personenbezogenen Daten, die wir an sie weitergeben, haftbar bleiben.
Offenlegung aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Strafverfolgung. Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten auf begründete Anfragen von Behörden hin offenlegen müssen, auch um Anforderungen der nationalen Sicherheit oder der Strafverfolgung zu erfüllen.
Sicherheit
Atkore ergreift angemessene und geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten gemäß des Datenschutzschilds vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.
Zugangsrechte
Einzelpersonen haben das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, über die das Unternehmen verfügt, und zu verlangen, dass das Unternehmen sie korrigiert, ergänzt oder löscht, wenn sie unrichtig sind oder unter Verstoß gegen das Datenschutzschild verarbeitet wurden. Diese Auskunftsrechte gelten in einigen Fällen nicht, z. B. wenn die Gewährung der Auskunft unter den gegebenen Umständen unangemessen aufwändig oder teuer ist oder wenn sie die Rechte einer anderen Person als derjenigen, die die Auskunft beantragt, verletzen würde. Wenn eine Person Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Änderung oder Löschung beantragen möchte, kann sie einen schriftlichen Antrag an die unten angegebenen Kontaktinformationen richten. Atkore kann von Ihnen bestimmte Informationen anfordern, um Ihre Identität zu bestätigen. Unter bestimmten Umständen können wir für den Zugang zu Ihren Informationen eine angemessene Gebühr erheben.
Verbindliche Schiedsgerichtsbarkeit
Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, ein verbindliches Schiedsverfahren zur Beilegung Ihrer Beschwerde zu wählen, sofern Sie die folgenden Schritte unternommen haben: (1) Sie haben Ihre Beschwerde direkt bei Atkore eingereicht und uns die Möglichkeit gegeben, das Problem zu lösen; (2) Sie haben den oben genannten unabhängigen Streitbeilegungsmechanismus in Anspruch genommen; und (3) Sie haben die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht und dem US-Handelsministerium die Möglichkeit gegeben, die Beschwerde für Sie kostenlos zu lösen. Weitere Informationen zur verbindlichen Schlichtung finden Sie im Datenschutzschild-Rahmenwerk des US-Handelsministeriums: Anhang I (Verbindliche Schiedsgerichtsbarkeit).
Fragen oder Beschwerden
Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Beschwerden über die Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Daten an das Unternehmen wenden, indem sie sich an ihren zuständigen Personalsachbearbeiter, die Rechtsabteilung oder an die AlertLine von Atkore wenden:
Webadresse für die USA und Kanada: atkoreinternational.alertline.com
Internationale Webadresse: atkoreeu.alertline.com
USA und Kanada: 888-503-5397
Australien: 1-800-20-8932 oder 1-800-14-1924
Neuseeland: 0800-450464
Vereinigtes Königreich: 0808-234-7051
China: 10-800-711-0631 oder 10-800-110-0577
Andere Personen, die nicht Mitarbeiter sind, sollten Fragen oder Beschwerden zur Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Daten an die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens richten, indem sie eine E-Mail an legal@atkore.com.
Das Unternehmen wird alle Beschwerden oder Streitigkeiten in Bezug auf die Verwendung oder Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb von 45 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde untersuchen und versuchen, diese zu lösen. Für alle ungelösten Beschwerden haben wir uns bereit erklärt, mit den EU-Datenschutzbehörden bzw. dem UK Information Commissioner zusammenzuarbeiten. Wenn Sie mit der Lösung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich an die EU-Datenschutzbehörden bzw. an den UK Information Commissioner wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.